1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
2 Es gelten Einkommensgrenzen und bestimmte Voraussetzungen.
3 Beim Tilgungsaussetzungsdarlehen jährlich bis zu 10 Prozent der Bausparsumme in der Sparphase; in der Darlehensphase immer und in beliebiger Höhe. Beim Annuitätendarlehen jährlich bis zu 10 Prozent vom Anfangsdarlehen (100 Prozent unter weiteren Voraussetzungen).
4 Es gelten weitere Voraussetzungen. Zinsvorteile sind veränderbar.
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