- Frei wählbarer Anlagebetrag1)
- Laufzeit 1 Jahr
- Garantierter Zinssatz
VR-MitgliederFestgeld
Mit VR-Festgeld sicher anlegen
Das VR MitgliederFestgeld ist ein exklusives Anlageangebot an alle Mitglieder der VR Bank Bad Orb Gelnhausen eG.
Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. Beim VR-Festgeld Ihrer VR Bank Bad Orb-Gelnhausen eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über einen Zeitraum von 1 Jahr anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Sichere Erträge mit VR-MitgliederFestgeld
Legen Sie Ihr Erspartes als VR-MitgliederFestgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist für 1 Jahr festgelegt. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, garantierten Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 5.000,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 1 Jahre |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 5.000,00 EUR |
---|---|
1 Jahr | 2,80 % p. a. |
Zinsen berechnen
Die Höhe der Zinsen beim VR-Festgeld ist abhängig von
- der Höhe Ihrer Einlage und
- von der Länge der Laufzeit.
Geben Sie in den Beispielrechner unten Ihre Anlagesumme und die Anlagedauer ein. Fügen Sie dann den angebotenen Zinssatz hinzu und Sie sehen auf einen Blick, mit welchem Ertrag Sie rechnen können.
Wichtiger Hinweis: Da es sich beim Festgeld um eine Einmalanlage handelt, sollten Sie bei der regelmäßigen Sparrate den Betrag "0" eingeben.
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Die Förderung unserer Mitglieder besitzt für uns oberste Priorität. Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern exklusive Mehrwerte für viele Lebensbereiche. Informieren Sie sich jetzt hier.
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem festen Zinssatz und entscheiden sich mit VR-Festgeld für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende des Anlagezeitraumes. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Zinsgutschrift immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Die Zinsen können Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben werden oder auf Ihrem VR-Festgeld angesammelt werden. Über die Zinsen können Sie nach Ablauf des Anlagezeitraums verfügen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Bad Orb-Gelnhausen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Bad Orb-Gelnhausen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die VR Bank Bad Orb-Gelnhausen eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.