Anlegerrechte abermals gestärkt

Zum 3. Januar 2018 tritt die „Richtlinie und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente“ (MiFID II) in Kraft.

Hiermit wird die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte und die Verbesserung des Anlegerschutzes als Ziel verfolgt. Durch die neue europaweite Richtlinie MiFID II ergeben sich für Sie ab Januar 2018 einige Vorteile.

Völlige Kostentransparenz

Sie erhalten ab dem 3. Januar 2018 vor jeder Order eine Übersicht über die voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Order. Um Ihnen diese Übersicht auch bei telefonischen Orders einfach und bequem zur Verfügung stellen zu können, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres kostenlosen Online-Bankings inklusive Zustimmung zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten.

Einfacher und günstiger ist die Nutzung unseres Online-Brokerage. Nach einmaliger Zustimmung der notwendigen Vereinbarung können Sie Ihre Order rund um die Uhr per PC, Smartphone oder Tablet erteilen. Im Rahmen Ihrer Orderabwicklung werden die Kostenübersichten bequem elektronisch zur Verfügung gestellt.

Telefonaufzeichnung

Neu ist auch, dass Banken gesetzlich verpflichtet werden, Telefonate zu Anlageberatungen sowie Ordererteilungen aufzuzeichnen. Hierauf werden Sie unsere Mitarbeiter vor dem Start einer Aufzeichnung hinweisen und Ihr Einverständnis einholen.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis, da wir ohne Ihre Zustimmung zur Aufzeichnung keine telefonischen Wertpapiergeschäfte mehr durchführen dürfen. Selbstverständlich werden die aufgezeichneten Daten nicht für andere Zwecke verwendet.

Ebenso fordert der Gesetzgeber für jeden Depotinhaber und -bevollmächtigten eine Kundenkennung (vergleichbar mit einer Steueridentifikationsnummer), die bei einem Kauf oder Verkauf von einem Wertpapier an die Bankenaufsicht zu melden ist. Sollten uns hierfür Daten fehlen, kommen wir aktiv auf Sie zu. Sie müssen somit nicht tätig werden.

Sollten Sie Fragen zu den Änderungen haben, steht Ihnen Ihr Berater jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre VR Bank Bad Orb-Gelnhausen eG